bis 30 Min. + Nach-Ruhe 50,00 €
bis 45 Min. + Nach-Ruhe 70,00 €
bis 60 Min. + Nach-Ruhe 95,00 €
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes dürfen die Kosten für die Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Auf Grundlage dieses Urteils übernehmen einige GKV`s anteilmäßig die Kosten der Eurythmietherapie durch
a.) Verträge zur Integrierten Versorgung (IV)
b.) im Erstattung-Verfahren / Einzelfallentscheidung
Der finanzielle Rahmen der Erstattungen werden von den Kassen unterschiedlich gehandhabt. Richtunggebend sind jedoch mindestens 10% Selbstbeteiligung.
Ebenfalls erstatten einige Privatkassen Eurythmietherapie auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Im Hufelandverzeichnis ist Eurythmietherapie/Heileurythmie analog der GOÄ-Ziffern 870 / 871 als ambulante und stationäre Leistung aufgeführt.