Honorar

bis 30 Min. +  Nach-Ruhe 50,00 €
bis 45 Min. +  Nach-Ruhe 70,00 €
bis 60 Min. +  Nach-Ruhe 95,00 €

Eurythmietherapie ist steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eurythmietherapie/Heileurythmie steuerlich absetzbar ist, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Erstattungsfähigkeit durch die GKV

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes dürfen die Kosten für die Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen  von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Auf Grundlage dieses Urteils übernehmen einige GKV`s anteilmäßig die Kosten der Eurythmietherapie durch
a.) Verträge zur Integrierten Versorgung (IV)

b.) im Erstattung-Verfahren / Einzelfallentscheidung


Der finanzielle Rahmen der Erstattungen werden von den Kassen unterschiedlich gehandhabt. Richtunggebend sind jedoch mindestens 10% Selbstbeteiligung.

 

Ebenfalls erstatten einige Privatkassen Eurythmietherapie auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.

Ihrem Antrag auf Kostenübernahme fügen Sie bitte eine Verordnung (Privatrezept, rot) Ihres Arztes mit Diagnose und den Kostenvoranschlag für die Therapie bei

Im Hufelandverzeichnis ist Eurythmietherapie/Heileurythmie analog der GOÄ-Ziffern 870 / 871 als ambulante und stationäre Leistung aufgeführt.

Hier finden Sie weitere Informationen: